Unser Ziel
· Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern, Schülern, Lehrkräften und der Schulleitung
Unser Handeln
· Beratung und Vermittlung
· Durchführung bzw. Mitarbeit bei Veranstaltungen wie
o Schuleinschreibung (April)
o Sommerfest
o Begrüßung der ABC-Schützen und deren Eltern am ersten Schultag (September)
o Vorlesewettbewerb
o Vorlese- / Spiel- und Bastelnachmittage (Halloween, Fasching)
· Organisation des Schulweghelferdienstes (Zebrastreifen Ecke Ahornallee / Platanenstraße)
· Finanzielle Unterstützung von
o Anschaffungen (z.B. Spielgeräte für den Pausenhof oder Bücher für die Schulbücherei)
o gemeinschaftsfördernden Aktionen einzelner Klassen
Die Planung und Abstimmung der Aktivitäten erfolgt in regelmäßigen Sitzungen des Elternbeirates. Wir arbeiten vertrauensvoll mit der Schulleitung und den Klassenelternsprechern zusammen.
Rechtlicher Rahmen
Die Arbeit des Elternbeirates erfolgt auf der Grundlage des Bayrischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BAYEUG) , Abschnitt IX Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens, hier insbesondere: Abschnitt b) Elternvertretung (Artikel 64 – 68):
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-G2_9_2
Weitere Informationen zur ElternMITwirkung: